CHRISTOPH-DORNIER-KLINIK FÜR PSYCHOTHERAPIE
 


DIE DIAGNOSE ZWANG
 


Die Zwangs-

erkrankung kann

gut erkannt und die

Diagnose sicher

gestellt werden...
























 

Die Weltgesundheitsorganisation WHO und die psychiatrischen Vereinigungen der USA und der europäischen Länder haben sehr genaue Klassifikationssysteme entwickelt, um die Erkennung psychischer Krankheiten präzise und zuverlässig zu machen: Das sog. "ICD-10" (10. Revision der International Classification of Diseases der WHO) und das sog. "DSM-IV" (4. Auflage des Diagnostischen und Statistischen Manuals psychischer Störungen der psychiatrischen Vereinigungen). Für viele psychische Störungen, einschließlich der Zwangsstörung, wurden diese Anleitungen in den letzten Jahren zunehmend verfeinert und verbessert, so dass heute die Krankheit anhand klinischer Merkmale gut erkannt und die Diagnose sicher und zuverlässig gestellt werden kann.

Damit die Diagnose einer Zwangsstörung festgestellt werden kann, sollten bei einer Person die folgenden Merkmale vorhanden sein:
 

 
 

1. Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen.
Mit dem Begriff "Zwangsgedanken" bezeichnet man Gedanken, Impulse oder bestimmte Vorstellungen, die immer wieder auftreten und unangenehme Gefühle wie Angst, Ekel, starke Anspannung oder Beunruhigung hervorrufen.
Bei den Zwangsgedanken handelt es sich jedoch nicht nur um übertriebene Sorgen über reale Lebensprobleme.
Der Betroffene versucht die Zwangsgedanken zu unterdrücken, zu ignorieren oder in irgendeiner Form zu "neutralisieren", z. B. indem er andere Gedanken dagegenstellt oder bestimmte Verhaltensweisen ausführt.
Der Betroffene erkennt, dass die Gedanken, Impulse oder Vorstellungen ein Produkt des eigenen Geistes sind.
Zwangshandlungen sind wiederholte Verhaltensweisen (z. B. Händewaschen, Ordnen, Kontrollieren) oder gedankliche Handlungen (z. B. Beten, Zählen, Wörter leise wiederholen), zu denen sich die Person gedrängt oder gezwungen fühlt.
Die Zwangshandlungen dienen dazu, die durch aufdringliche Gedanken oder Befürchtungen entstandenen unangenehmen Gefühle zu reduzieren.
Viele der Betroffenen nehmen außerdem häufig an, dass sie mit den Zwangshandlungen gefürchteten Ereignissen oder Situationen vorbeugen können. Jedoch stehen die Zwangshandlungen in keinem realistischen Verhältnis zu dem, was sie verhindern bzw. "neutralisieren" sollen, d. h. sie sind deutlich übertrieben oder eigentlich für den Zweck ungeeignet.
 

2. Die Unangemessenheit der Zwangshandlungen oder -gedanken wird erkannt.
Die meisten Menschen mit einer Zwangsstörung erkennen irgendwann im Verlauf der Erkrankung, dass die Zwangsgedanken und –handlungen übertrieben oder unbegründet sind. Einige der Betroffenen werden sich jedoch in ihrem Urteil wieder unsicher oder sind zu dem Zeitpunkt, an dem die Diagnose gestellt wird noch nicht so weit, um zu erkennen, dass die Gedanken und Rituale übertrieben sind. In diesem Fall spricht man von einer "Zwangsstörung mit wenig Einsicht".
 

3. Belastung durch den Zwang.
Die Diagnose Zwangsstörung wird nur gestellt, wenn die Zwangsgedanken oder -handlungen den Betroffenen deutlich belasten. Das heißt, wenn sie zeitaufwendig (mehr als eine Stunde pro Tag) sind oder den Alltag des Betroffenen (z. B. Schule, Arbeit, soziale Kontakte) deutlich stören.
Unter Leide ich unter einer Zwangsstörung? Eine Checkliste finden Sie einen Fragebogen, mit dem Sie prüfen können, ob die Diagnose "Zwangsstörung" möglicherweise für Ihre Schwierigkeiten in Frage kommt.

 

© CDK CHRISTOPH-DORNIER-KLINIK GmbH, 2011
Tibusstrasse 7- 11, 48143 Münster, Telefon: 0251 48 10-0