|
 |
|
 |
 |
 |
|
 |

 |
 |
|
Die Zwangs-
erkrankung kann
gut erkannt und die
Diagnose sicher
gestellt werden...
|
|


|
|
Die Weltgesundheitsorganisation WHO und die psychiatrischen Vereinigungen
der USA und der europäischen Länder haben sehr genaue Klassifikationssysteme
entwickelt, um die Erkennung psychischer Krankheiten präzise und
zuverlässig zu machen: Das sog. "ICD-10" (10. Revision
der International Classification of Diseases der WHO) und das sog. "DSM-IV"
(4. Auflage des Diagnostischen und Statistischen Manuals psychischer Störungen
der psychiatrischen Vereinigungen). Für viele psychische Störungen,
einschließlich der Zwangsstörung, wurden diese Anleitungen
in den letzten Jahren zunehmend verfeinert und verbessert, so dass heute
die Krankheit anhand klinischer Merkmale gut erkannt und die Diagnose
sicher und zuverlässig gestellt werden kann.
Damit die Diagnose einer Zwangsstörung festgestellt werden kann,
sollten bei einer Person die folgenden Merkmale vorhanden sein:
|
|
| |
|
1. Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen.
Mit dem Begriff "Zwangsgedanken" bezeichnet man Gedanken,
Impulse oder bestimmte Vorstellungen, die immer wieder auftreten
und unangenehme Gefühle wie Angst, Ekel, starke Anspannung
oder Beunruhigung hervorrufen.
Bei den Zwangsgedanken handelt es sich jedoch nicht nur um übertriebene
Sorgen über reale Lebensprobleme.
Der Betroffene versucht die Zwangsgedanken zu unterdrücken,
zu ignorieren oder in irgendeiner Form zu "neutralisieren",
z. B. indem er andere Gedanken dagegenstellt oder bestimmte Verhaltensweisen
ausführt.
Der Betroffene erkennt, dass die Gedanken, Impulse oder Vorstellungen
ein Produkt des eigenen Geistes sind.
Zwangshandlungen sind wiederholte Verhaltensweisen (z. B. Händewaschen,
Ordnen, Kontrollieren) oder gedankliche Handlungen (z. B. Beten,
Zählen, Wörter leise wiederholen), zu denen sich die Person
gedrängt oder gezwungen fühlt.
Die Zwangshandlungen dienen dazu, die durch aufdringliche Gedanken
oder Befürchtungen entstandenen unangenehmen Gefühle zu
reduzieren.
Viele der Betroffenen nehmen außerdem häufig an, dass
sie mit den Zwangshandlungen gefürchteten Ereignissen oder
Situationen vorbeugen können. Jedoch stehen die Zwangshandlungen
in keinem realistischen Verhältnis zu dem, was sie verhindern
bzw. "neutralisieren" sollen, d. h. sie sind deutlich
übertrieben oder eigentlich für den Zweck ungeeignet.
|
|
2. Die Unangemessenheit der Zwangshandlungen
oder -gedanken wird erkannt.
Die meisten Menschen mit einer Zwangsstörung erkennen irgendwann
im Verlauf der Erkrankung, dass die Zwangsgedanken und –handlungen
übertrieben oder unbegründet sind. Einige der Betroffenen
werden sich jedoch in ihrem Urteil wieder unsicher oder sind zu
dem Zeitpunkt, an dem die Diagnose gestellt wird noch nicht so weit,
um zu erkennen, dass die Gedanken und Rituale übertrieben sind.
In diesem Fall spricht man von einer "Zwangsstörung mit
wenig Einsicht".
|
|
3. Belastung durch den Zwang.
Die Diagnose Zwangsstörung wird nur gestellt, wenn die Zwangsgedanken
oder -handlungen den Betroffenen deutlich belasten. Das heißt,
wenn sie zeitaufwendig (mehr als eine Stunde pro Tag) sind oder
den Alltag des Betroffenen (z. B. Schule, Arbeit, soziale Kontakte)
deutlich stören.
Unter Leide ich unter
einer Zwangsstörung? Eine Checkliste finden Sie einen Fragebogen,
mit dem Sie prüfen können, ob die Diagnose "Zwangsstörung"
möglicherweise für Ihre Schwierigkeiten in Frage kommt.
|
|
|
|
 |
 |
 |
© CDK CHRISTOPH-DORNIER-KLINIK GmbH, 2011
Tibusstrasse 7- 11, 48143 Münster, Telefon: 0251 48 10-0
|
|
|
|